Eigentümergemeinschaften sind Zwangsgemeinschaften. Unterschiedliche Interessen, fehlende Transparenz oder formale Fehler bei Beschlüssen führen schnell zu Streit. Ich helfe Ihnen, sich rechtlich fundiert zu positionieren – sei es als einzelner Eigentümer, als Beirat oder als Mehrheitseigentümer.
Als Rechtsanwältin für Wohnungseigentumsrecht unterstütze ich Sie bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihr Wohnungseigentum.
Ob innerhalb der Eigentümergemeinschaft, im Verhältnis zur Hausverwaltung oder gegenüber einzelnen Miteigentümern – ich sorge für klare Verhältnisse, wenn Konflikte entstehen.
– Anfechtung fehlerhafter oder rechtswidriger Beschlüsse
– Streit um Sondernutzungsrechte, bauliche Veränderungen oder Modernisierungen
– Probleme mit der Hausverwaltung – Untätigkeit, Intransparenz, Pflichtverletzungen
– Durchsetzung oder Abwehr von Hausgeldforderungen
– Unstimmigkeiten bei der Jahresabrechnung oder dem Wirtschaftsplan
– Verstöße einzelner Eigentümer gegen die Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung
– Nutzungskonflikte: Vermietung an Feriengäste, Tierhaltung, Lärm etc.
– Unklare Zuständigkeiten bei Schäden am Gemeinschaftseigentum
– Prüfung von Beschlussfassungen und Protokollen auf Anfechtbarkeit
– Anfechtungsklagen oder Verteidigung gegen solche
– Beratung bei Eigentümerversammlungen
– Vertretung gegenüber der Hausverwaltung
– Strategische Konfliktlösung bei dauerhaft gestörtem Gemeinschaftsverhältnis
– Unterstützung bei Auslegung oder Anpassung von Teilungserklärungen
Ich greife ein, wenn juristische Grenzen überschritten werden, Eigentümerrechte verletzt werden oder Beschlüsse angefochten werden sollen. Mein Ziel: Ihre Position klar, strategisch und rechtssicher vertreten – notfalls vor Gericht.
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