Der Kauf oder Besitz einer Immobilie ist keine Formsache. Selbst ein notariell beurkundeter Vertrag schützt nicht vor wirtschaftlichen Risiken, Auslegungsspielräumen oder enttäuschten Erwartungen. Meine Aufgabe ist es, genau an diesen Punkten für Klarheit, Schutz und Durchsetzungskraft zu sorgen.
Ich berate und vertrete Sie im Immobilienrecht – gezielt dort, wo juristischer Konfliktstoff entsteht.
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Immobilienrecht unterstütze ich Sie insbesondere dann, wenn etwas nicht glatt läuft: Wenn Verträge geprüft oder angegriffen werden müssen, wenn Mängel auftreten, wenn es Ärger mit Nachbarn oder Miteigentümern gibt – oder wenn eine Partei vom gemeinsamen Plan abweicht.
Der Kauf oder Besitz einer Immobilie ist keine Formsache. Selbst ein notariell beurkundeter Vertrag schützt nicht vor wirtschaftlichen Risiken, Auslegungsspielräumen oder enttäuschten Erwartungen. Meine Aufgabe ist es, genau an diesen Punkten für Klarheit, Schutz und Durchsetzungskraft zu sorgen.
– Begleitung bei Mängelstreitigkeiten: Baumängel, Feuchtigkeit, Altlasten, arglistige Täuschung
– Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
– Streitigkeiten in Eigentümergemeinschaften (WEG-Recht): Sondernutzungsrechte, Beschlussanfechtung, Hausgeld
– Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen: Abstandsflächen, Lärm, Wegerechte, Einwirkungen
– Beratung bei Konflikten mit Bauträgern, Maklern oder Miteigentümern
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