Immobilien sind oft die größte Investition im Leben – sei es beim Kauf, der Nutzung oder der Verwaltung. Dabei können rechtliche Fragestellungen schnell komplex und belastend werden. Ob Baumängel, Streitigkeiten in Eigentümergemeinschaften (WEG), Konflikte mit Bauträgern oder komplizierte Erbbaurechtsverträge: Als erfahrene Rechtsanwältin im Immobilienrecht stehe ich Ihnen mit fundiertem Fachwissen und praxisnaher Beratung zur Seite.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte im Immobilienrecht durchzusetzen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Konflikte zielgerichtet zu lösen – außergerichtlich wie auch gerichtlich. Mein Ziel ist es, für Sie Rechtssicherheit und wirtschaftlichen Erfolg zu schaffen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Entdecken Sie hier mein Leistungsspektrum und erfahren Sie, wie ich Sie individuell und kompetent in allen Fragen rund um das zivilrechtliche Immobilienrecht unterstütze.
– Prüfung und Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen
– Durchsetzung von Sondernutzungsrechten oder Abwehr unberechtigter Ansprüche
– Beratung zu Hausgeldabrechnungen und Forderungseinzug
– Vertretung bei Streitigkeiten über bauliche Veränderungen und Instandhaltungsmaßnahmen
– Prozessvertretung in Organstreitigkeiten und Beschlussklagen
– Prüfung von Kaufverträgen und Baubeschreibungen auf Mängelrisiken
– Juristische Bewertung gutachterlich festgestellter Mängel
– Erstellung und Versand von Mängelrügen und Fristsetzungen
– Verhandlung mit Bauträgern, Verkäufern und Versicherungen über Nachbesserung oder Schadenersatz
– Einleitung und Führung von gerichtlichen Verfahren (Klage, einstweilige Verfügung) zur Durchsetzung Ihrer Rechte
– Beratung zu Rückabwicklung, Kaufpreisminderung oder Vertragsanpassungen
– Prüfung und Verhandlung von Bauverträgen und Nachträgen
– Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln und Verzögerungen
– Beratung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Baufehlern
– Vertretung bei Verhandlungen und Vertragsstreitigkeiten
– Einleitung gerichtlicher Schritte bei Verzug oder Vertragsverletzungen
– Analyse und juristische Bewertung der Vertragstexte
– Prüfung von Kündigungs- und Verlängerungsregelungen
– Beurteilung der Nutzungsrechte und deren Beschränkungen
– Einschätzung der Belastbarkeit des Erbbaurechts (z.B. Grundschuldbestellung)
– Bewertung von Heimfallklauseln und deren Durchsetzbarkeit
– Beratung bei Verhandlungen und Vertragsänderungen
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